Bisheriger
Verlauf :
Seit
dem Unglück im AKW Fukushima Daiichi im März 2011 müssen
schulpflichtige Kinder, also Grundschüler und Mittelschüler, in
den Kerngebieten der Stadt Koriyama in einem gefährlich
kontaminierten Umfeld die Schule besuchen. Der Grad
radioaktiver Verseuchung würde nach Chernobyl-Standards, falls sie
angewendet würden, eine zwangsläufige Evakuierung bedeuten.
Es
ist der Wunsch aller Eltern, ihre Kinder in einer Umgebung, die
vom Risiko radioaktiver Verstrahlung frei ist, zur Schule gehen zu
lassen. Jedoch sehen sich viele Familien aus einer Vielzahl von
Gründen, wie z.B. finanziellen, nicht in der Lage, aus eigener Kraft
wegzuziehen.
Die Regierung ist laut unserer Verfassung mit der
Verantwortung betraut "die Ausbildung aller Kinder
in sicherer Umgebung" zu gewährleisten. Darüber hinaus
hat die Regierung die Verpflichtung, die Kinder als Opfer der
nuklearen Katastrophe, für die eben diese Kinder selbst keine
Verantwortung tragen, zu schützen.
Am
24. Juni 2011 versuchten 14 Schülerinnen und Schüler aus Koriyama
vor Gericht, der "letzten Bastion der Menschenrechte",
gegen die Stadt Koriyama ihr ( verfassungsmässiges ) Recht auf
"Ausbildung in einer sicheren Umgebung" einzuklagen.
In
seiner Entscheidung wies das Bezirksgericht Koriyama diese Klage am
16. Dezember 2011 jedoch ab. Diese Gerichtsentscheidung
stellt eine eklatante Verletzung der Menschenrechte dar. Sie
tut nichts Anderes als eben diese Rechtsverletzung, begangen von
Stadtverwaltung und Regierung, zu sanktionieren.
Da sie diese
Entscheidung als völlig inakzeptabel ansahen und um zu korrigieren,
was unrecht ist, legten die Vertreter der 14 klagenden Kinder Ende
2011 beim Oberlandesgericht in Sendai Widerspruch ein. Über
diesen Widerspruch wird ab dem 1.Oktober beim Oberlandesgericht in
Sendai verhandelt werden.
In
der Präfektur Fukushima werden währenddessen die
gesundheitsschädlichen Auswirkungen der radioaktiven Verstrahlung,
besonders bei Kindern, immer bedenklicher. Die großangelegte
Evakuierung von Kindern ist dringend geboten. Die erste
und höchste Priorität aller Genesungsmaßnahmen
und Wiederaufbaumaßnahmen muss sein, "die
Gesundheit der Kinder zu schützen und wiederherzustellen".
Mit
diesem neuen Gerichtsverfahren am Oberlandesgericht sollen die
Regierung und das Rechtswesen aufgefordert werden,
sofort zu handeln, um den Kindern von Fukushima, die schon
schwere Strahlungsbelastungen erfahren haben, weiteren
Schaden zu ersparen. Dazu ist eine Evakuierung aller dort
wohnhaften Kinder erforderlich.